Wenn Sie ein Betriebsinhaber sind, welcher keine Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnisse abgibt, können Sie jährlich Einkommensstützung für die Haltung erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz stellen.
