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Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung

Als veranstaltende Person können Sie Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

  • Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung
  • Es können Änderungen der Festsetzung erfolgen

  • § 69b Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 69 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 64 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 65 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 66 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 67 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 68 Gewerbeordnung (GewO)

Formloser Antrag

  • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
  • Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
  • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

Die Gebühren für die Änderung der Festsetzung liegen derzeit

  • Für Messen, Ausstellungen und Großmärkte zwischen 25,50 und 255 Euro,
  • Für Märkte und Volksfeste zwischen 10,20 und 102 Euro,

Sie erhalten dazu einen Gebührenbescheid.

Die Verwaltungsgebühren werden gem. dem Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) in Verbindung mit dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis für das Saarland (GebVerz) festgesetzt (hier: Ziffer 534).

Bei Ablehnung:

Wird ein Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung vor deren Vollendung zurückgenommen, so ist je nach dem bereits entstandenen Aufwand bis zu 75 vom Hundert der vollen Gebühr zu zahlen (§ 9 Abs. 2 SaarlGebG).

  • Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
  • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.

Widerspruch

  • Städte & Gemeinden im Saarland (Großmärkte und Wochenmärkte)
  • Landkreise, Regionalverband Saarbrücken, Landeshauptstadt Saarbrücken, Mittelstädte St. Ingbert und Völklingen (Spezial- und Jahrmärkte)
  • Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (Messen und Ausstellungen)