Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung
Als veranstaltende Person können Sie Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
- Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung
- Es können Änderungen der Festsetzung erfolgen
- § 69b Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO)
- § 69 Gewerbeordnung (GewO)
- § 64 Gewerbeordnung (GewO)
- § 65 Gewerbeordnung (GewO)
- § 66 Gewerbeordnung (GewO)
- § 67 Gewerbeordnung (GewO)
- § 68 Gewerbeordnung (GewO)
Formloser Antrag
- Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
- Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
- Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Die Gebühren für die Änderung der Festsetzung liegen derzeit
- Für Messen, Ausstellungen und Großmärkte zwischen 25,50 und 255 Euro,
- Für Märkte und Volksfeste zwischen 10,20 und 102 Euro,
Sie erhalten dazu einen Gebührenbescheid.
Die Verwaltungsgebühren werden gem. dem Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) in Verbindung mit dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis für das Saarland (GebVerz) festgesetzt (hier: Ziffer 534).
Bei Ablehnung:
Wird ein Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung vor deren Vollendung zurückgenommen, so ist je nach dem bereits entstandenen Aufwand bis zu 75 vom Hundert der vollen Gebühr zu zahlen (§ 9 Abs. 2 SaarlGebG).
- Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
- Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.
Widerspruch
- Städte & Gemeinden im Saarland (Großmärkte und Wochenmärkte)
- Landkreise, Regionalverband Saarbrücken, Landeshauptstadt Saarbrücken, Mittelstädte St. Ingbert und Völklingen (Spezial- und Jahrmärkte)
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (Messen und Ausstellungen)
- Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung
- Es können Änderungen der Festsetzung erfolgen
- § 69b Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO)
- § 69 Gewerbeordnung (GewO)
- § 64 Gewerbeordnung (GewO)
- § 65 Gewerbeordnung (GewO)
- § 66 Gewerbeordnung (GewO)
- § 67 Gewerbeordnung (GewO)
- § 68 Gewerbeordnung (GewO)
Formloser Antrag
- Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
- Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
- Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Die Gebühren für die Änderung der Festsetzung liegen derzeit
- Für Messen, Ausstellungen und Großmärkte zwischen 25,50 und 255 Euro,
- Für Märkte und Volksfeste zwischen 10,20 und 102 Euro,
Sie erhalten dazu einen Gebührenbescheid.
Die Verwaltungsgebühren werden gem. dem Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) in Verbindung mit dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis für das Saarland (GebVerz) festgesetzt (hier: Ziffer 534).
Bei Ablehnung:
Wird ein Antrag auf Vornahme einer Amtshandlung vor deren Vollendung zurückgenommen, so ist je nach dem bereits entstandenen Aufwand bis zu 75 vom Hundert der vollen Gebühr zu zahlen (§ 9 Abs. 2 SaarlGebG).
- Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
- Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.
Widerspruch
- Städte & Gemeinden im Saarland (Großmärkte und Wochenmärkte)
- Landkreise, Regionalverband Saarbrücken, Landeshauptstadt Saarbrücken, Mittelstädte St. Ingbert und Völklingen (Spezial- und Jahrmärkte)
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (Messen und Ausstellungen)
