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Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

Im öffentlichen sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen. Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Dazu muss bei der zuständigen Stelle ein entsprechender Antrag auf Genehmigung zur Beseitigung oder zum Rückschnitt gestellt werden. Jener Antrag ist in der Regel schriftlich zu stellen.

Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Genehmigung ist, dass der betreffende Baum krank ist und seine ökologischen Funktionen zumindest weitgehend verloren hat. Ferner ist erforderlich, dass die weitere Erhaltung des Baums einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer darstellt. Weiterhin muss auch eine Gefahr für Personen oder Sachwerte von ihm ausgehen.

Für weitere Informationen dazu in Ihrer Kommune, können Sie im Menü Ihre Stadt/ Gemeinde auswählen.

Für die Fällung oder Rückschnitt eines Baums, der unter kommunalem Baumschutz steht, bedarf es einer entsprechenden Genehmigung durch die zuständige Stelle.