Anmeldung einer Schülerin oder eines Schülers zur Abnahme der theoretischen Prüfung für Pilotenlizenzen PPL(A) oder (H), LAPL(A) oder (H), SPL und BPL
Für den Erhalt einer der Pilotenlizenzen PPL(A), (H), LAPL(A), (H), SPL oder BPL muss zuvor eine theoretische und eine praktische Prüfung erfolgreich absolviert werden. Der Ausbildungsbetrieb spricht eine Empfehlung zur Bestätigung der Prüfungsreife aus und meldet die Schülerin oder den Schüler für die Abnahme der Prüfungen an.
Sie können erst die Abnahme der theoretischen Prüfung beantragen, wenn Ihre Schülerin oder Ihr Schüler die Flugausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Gewisse Dokumente müssen Ihnen als Ausbildungsbetrieb vorliegen, welche Sie auf Anfrage der zuständigen Luftfahrtbehörde zur Verfügung stellen sollen.
Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft alle Voraussetzungen und teilt Ihnen einen Termin für die Prüfung mit.
- Theoretische und praktische Prüfung zur Erlangung der Pilotenlizenz notwendig
- Beantragung für Pilotenlizenzen PPL(A) oder (H) sowie LAPL(A) oder (H), SPL, BPL möglich
- Empfehlung des Ausbildungsbetriebs notwendig
- Ausbildungsbetrieb meldet Schülerin oder Schüler zur Prüfung an
- Anmeldung online möglich
- Tauglichkeitszeugnis und Fahreignung erforderlich
- Theoretische Ausbildung muss abgeschlossen sein
- Prüfungsfächer dürfen auf mehrere Termine aufgeteilt werden
- Prüfungsfächer dürfen viermal wiederholt werden und die gesamte Theorieprüfung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein (FCL.025 (b) (2) (4)).
- Kosten müssen vor dem Prüfungstermin ausgeglichen sein
- § 128 Absatz 1 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Anhang I FCL.025, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III BFCL.135, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
- Anhang III BFCL.135, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
- Ausfüllen des Online-Antrags für die Anmeldung zu Prüfungen für Pilotenlizenzen
Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen der Schülerin oder des Schülers vorliegen haben und der Behörde die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser zusichern. Die Unterlagen dürfen im Rahmen der Beantragung der jeweiligen Pilotenlizenz durch die Schülerin oder den Schüler eingereicht werden.
- Gültiges Ausweisdokument der Schülerin oder des Schülers: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Nachweis der Flugausbildung
- Nachweis der Prüfungsempfehlung durch den Ausbildungsbetrieb
- Gültiges Tauglichkeitszeugnis
- Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister: Nicht älter als 3 Monate, ggf. mit Anlagen
Bei Ausbildung zum Erwerb einer Pilotenlizenz PPL(A/H), LAPL(A/H) oder Erwerb SPL mit TMG
- gültiger Nachweis der Zuverlässigkeit
Bei Ausbildung zum Erwerb SPL/BPL
- Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern bereits vorhanden)
- Aktuelles Führungszeugnis: Belegart O; nicht älter als 3 Monate
- Ihr Ausbildungsbetrieb ist registriert und aktiv.
- Ihre Schülerin oder Ihr Schüler ist mindestens 16 Jahre alt.
- Bei Segelfluglizenz Prüfung mindestens 14 Jahre alt.
- hre Schülerin oder Ihr Schüler hat die theoretische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
- Sie als Ausbildungsbetrieb sprechen eine Empfehlung zur Abnahme der theoretischen Prüfung aus.
Wer eine Pilotenlizenz erlangen möchten, muss die theoretische und die praktische Prüfung erfolgreich absolvieren. Die Abnahme der theoretischen oder praktischen Prüfung können Sie als Ausbildungsbetrieb für Ihre Schülerin oder Ihren Schüler online durch den Online-Antrag beantragen.
- Füllen Sie das Formular zur Anmeldung für Pilotenlizenzen aus.
- Ihre Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Ihre Schülerin oder Ihr Schüler erhält eine Einladung zur theoretischen Prüfung.
- Ihre Schülerin oder Ihr Schüler muss die Gebühren für die theoretische Prüfung vor dem Prüfungstermin beglichen haben.
- Sie erhalten die Ergebnisse der theoretischen Prüfung.
- Ihre Schülerin oder Ihr Schüler darf einzelne oder mehrere Fächer beliebig oft wiederholen – zusätzliche Kosten werden berechnet.
- Bei Bestehen der theoretischen Prüfung dürfen Sie weitere Schritte für die Erlangung der gewünschten Pilotenlizenz für Ihre Schülerin oder Ihren Schüler einleiten.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Falls die Gesamtprüfung auf zwei oder mehr Termine aufgeteilt werden sollte, wählen Sie die Option „Nein“ bei der Frage: „handelt es sich um eine erstmalige Prüfung“
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Referat F/2 „Luftfahrt“
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Referat F/2 „Luftfahrt“
- Theoretische und praktische Prüfung zur Erlangung der Pilotenlizenz notwendig
- Beantragung für Pilotenlizenzen PPL(A) oder (H) sowie LAPL(A) oder (H), SPL, BPL möglich
- Empfehlung des Ausbildungsbetriebs notwendig
- Ausbildungsbetrieb meldet Schülerin oder Schüler zur Prüfung an
- Anmeldung online möglich
- Tauglichkeitszeugnis und Fahreignung erforderlich
- Theoretische Ausbildung muss abgeschlossen sein
- Prüfungsfächer dürfen auf mehrere Termine aufgeteilt werden
- Prüfungsfächer dürfen viermal wiederholt werden und die gesamte Theorieprüfung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein (FCL.025 (b) (2) (4)).
- Kosten müssen vor dem Prüfungstermin ausgeglichen sein
- § 128 Absatz 1 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Anhang I FCL.025, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III BFCL.135, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
- Anhang III BFCL.135, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
- Ausfüllen des Online-Antrags für die Anmeldung zu Prüfungen für Pilotenlizenzen
Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen der Schülerin oder des Schülers vorliegen haben und der Behörde die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser zusichern. Die Unterlagen dürfen im Rahmen der Beantragung der jeweiligen Pilotenlizenz durch die Schülerin oder den Schüler eingereicht werden.
- Gültiges Ausweisdokument der Schülerin oder des Schülers: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Nachweis der Flugausbildung
- Nachweis der Prüfungsempfehlung durch den Ausbildungsbetrieb
- Gültiges Tauglichkeitszeugnis
- Aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister: Nicht älter als 3 Monate, ggf. mit Anlagen
Bei Ausbildung zum Erwerb einer Pilotenlizenz PPL(A/H), LAPL(A/H) oder Erwerb SPL mit TMG
- gültiger Nachweis der Zuverlässigkeit
Bei Ausbildung zum Erwerb SPL/BPL
- Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern bereits vorhanden)
- Aktuelles Führungszeugnis: Belegart O; nicht älter als 3 Monate
- Ihr Ausbildungsbetrieb ist registriert und aktiv.
- Ihre Schülerin oder Ihr Schüler ist mindestens 16 Jahre alt.
- Bei Segelfluglizenz Prüfung mindestens 14 Jahre alt.
- hre Schülerin oder Ihr Schüler hat die theoretische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
- Sie als Ausbildungsbetrieb sprechen eine Empfehlung zur Abnahme der theoretischen Prüfung aus.
Wer eine Pilotenlizenz erlangen möchten, muss die theoretische und die praktische Prüfung erfolgreich absolvieren. Die Abnahme der theoretischen oder praktischen Prüfung können Sie als Ausbildungsbetrieb für Ihre Schülerin oder Ihren Schüler online durch den Online-Antrag beantragen.
- Füllen Sie das Formular zur Anmeldung für Pilotenlizenzen aus.
- Ihre Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Ihre Schülerin oder Ihr Schüler erhält eine Einladung zur theoretischen Prüfung.
- Ihre Schülerin oder Ihr Schüler muss die Gebühren für die theoretische Prüfung vor dem Prüfungstermin beglichen haben.
- Sie erhalten die Ergebnisse der theoretischen Prüfung.
- Ihre Schülerin oder Ihr Schüler darf einzelne oder mehrere Fächer beliebig oft wiederholen – zusätzliche Kosten werden berechnet.
- Bei Bestehen der theoretischen Prüfung dürfen Sie weitere Schritte für die Erlangung der gewünschten Pilotenlizenz für Ihre Schülerin oder Ihren Schüler einleiten.
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Falls die Gesamtprüfung auf zwei oder mehr Termine aufgeteilt werden sollte, wählen Sie die Option „Nein“ bei der Frage: „handelt es sich um eine erstmalige Prüfung“
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Referat F/2 „Luftfahrt“
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Referat F/2 „Luftfahrt“
