Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
Unter dem Motto „Service aus einer Hand“ stehen Existenzgründern und Unternehmern aus Deutschland sowie den europäischen Mitgliedsländern beim Einheitlichen Ansprechpartner umfangreiche Beratungs-, Informations- und Dienstleistungsangebote zur Verfügung.
Im Saarland bietet der EA-Saar folgende Services:
- Bereitstellung von Informationen
- Unterstützung bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren und Formalitäten
- die Abwicklung von Verfahren und Formalitäten bei den zuständigen Behörden, wenn der Dienstleistungserbringer dies als Antragsteller wünscht
Diese Funktionen können von jedermann in Anspruch genommen werden, soweit die Informations- und Verfahrensmittlerdienste vom Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erfasst werden und einen Bezug zum Saarland haben.
Zusätzlich ermöglicht der EA-Saar als Teil eines europaweiten Netzwerks einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden. Die einheitlichen Ansprechpartner unterstützen Sie beim Unternehmensstart in Deutschland oder bei der formalen Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Sie informieren über Antragstellung, erforderliche Unterlagen, zuständige Stellen und Kosten und übernehmen die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren – Sie nehmen den Antrag entgegen und leiten ihn an die zuständigen Behörden weiter, wodurch Behördengänge entfallen. Das Netzwerk besteht aus Internet-Portalen und persönlichen Ansprechpartnern. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen EU-Land unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden einheitlichen Ansprechpartner auf der Internetseite der EU-Kommission. Zudem umfasst der EA-Saar die Funktion des Internal Market Information System (IMI) sowie den Vorwarnmechanismus gemäß EU-DLR, um grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermöglichen und potenzielle Risiken rechtzeitig zu melden.
- Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
- Verwaltungsverfahren ohne Behördengänge einfacher und schneller online erledigen
- den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister
- Unternehmen
- Gründer
- Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
- Informationen über:
- Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
- zuständige Stellen und
- Kosten
- Auskunft durch: einheitlichen Ansprechpartnern (EA)
- Beantragung über: einheitliche Ansprechpartner (EA) können mit der kompletten Abwicklung von Verwaltungsverfahren beauftragt werden
- verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
- EA-Online-Portale
- EA-Webseiten
- telefonische Ansprechpartner
- verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
- zuständig: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner
- Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- Artikel 57 und 57a Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU
- Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors
- §§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis: Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründende und
- Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
aus
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
- einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
- Island,
- Liechtenstein oder
- Norwegen.
Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.
Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.
Bundesländer ohne EA-Gebühren:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Bundesländer mit EA-Gebühren:
- Baden-Württemberg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
Hinweis: Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.
Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.
Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
- Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
- Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
- für die Bereitstellung von Informationen:
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
- für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
- bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen
Hinweis: Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis: je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
- Standort IHK
Franz-Josef-Röder-Str. 9
66119 Saarbrücken
Telefon:+49 (0)681 / 95 20-60 0
Fax:+49 (0)681 / 95 20-69 0
E-Mail:mail@ea-saar.saarland.de
- Standort HWK
Hohenzollernstr. 47 – 49
66117 Saarbrücken
Telefon:+49 (0)681 / 58 09-1 05
E-Mail:mail@ea-saar.saarland.de
- Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
- Verwaltungsverfahren ohne Behördengänge einfacher und schneller online erledigen
- den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister
- Unternehmen
- Gründer
- Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
- Informationen über:
- Antragstellung und erforderliche Unterlagen,
- zuständige Stellen und
- Kosten
- Auskunft durch: einheitlichen Ansprechpartnern (EA)
- Beantragung über: einheitliche Ansprechpartner (EA) können mit der kompletten Abwicklung von Verwaltungsverfahren beauftragt werden
- verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
- EA-Online-Portale
- EA-Webseiten
- telefonische Ansprechpartner
- verschiedene Kontaktmöglichkeiten:
- zuständig: Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner
- Koordinierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Artikel 6 Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt
- Artikel 57 und 57a Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU
- Anhang III Nummer 1 Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors
- §§ 71a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab.
Hinweis: Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründende und
- Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
aus
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
- einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit
- Island,
- Liechtenstein oder
- Norwegen.
Die Informationsangebote der einheitlichen Ansprechpartner sind in der Regel kostenfrei. Für die Beratung und die Abwicklung von Verwaltungsverfahren über einen einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie in einzelnen Bundesländern Gebühren bezahlen.
Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen einheitlichen Ansprechpartner.
Bundesländer ohne EA-Gebühren:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Bundesländer mit EA-Gebühren:
- Baden-Württemberg
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
Hinweis: Neben der Bearbeitungsgebühr für den Service der einheitlichen Ansprechpartner müssen Sie die regulären Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bezahlen.
Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsverfahren.
Wenn Sie den Service der einheitlichen Ansprechpartner nutzen wollen, müssen Sie sich an den einheitlichen Ansprechpartner in dem jeweiligen Bundesland wenden, in dem Sie Ihr Vorhaben durchführen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners des für Sie relevanten Bundeslandes.
- Dort können Sie die für Ihr Vorhaben notwendigen Verwaltungsverfahren ermitteln. Dafür stehen in der Regel Suchfunktionen und/oder elektronische Assistenten zur Verfügung.
- Anschließend werden Sie zu den entsprechenden Onlineverfahren geleitet.
- für die Bereitstellung von Informationen:
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per E-Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
- für die Bearbeitungsdauer der Verfahren:
- Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Beschreibungen der Verfahren.
- bei der Abwicklung von Verfahren: Fristen hängen vom jeweiligen Verfahren ab und sind den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen zu entnehmen
Hinweis: Die Frist beginnt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweis: je nach abzuwickelnden Verfahren kann Schriftform oder persönliches Erscheinen erforderlich sein. Details finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
- Standort IHK
Franz-Josef-Röder-Str. 9
66119 Saarbrücken
Telefon:+49 (0)681 / 95 20-60 0
Fax:+49 (0)681 / 95 20-69 0
E-Mail:mail@ea-saar.saarland.de
- Standort HWK
Hohenzollernstr. 47 – 49
66117 Saarbrücken
Telefon:+49 (0)681 / 58 09-1 05
E-Mail:mail@ea-saar.saarland.de
